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Unsere attraktiven Leasingangebote bieten Ihnen eine optimale Basis für finanzielle Beweglichkeit. Sie zahlen nicht den vollen Kaufpreis,
sondern lediglich für einen bestimmten Zeitraum eine individuell vereinbarte Leasingrate.
Ihre Vorteile auf einem Blick
• finanzielle Beweglichkeit
• niedrige, konstante Raten • Zahlung erfolgt nur für die gewünschte Vertragslaufzeit • Leasingzeitraum zwischen 12 und 60 Monaten • Höhe der Leasingrate in Abhängigkeit von Fahrzeugtyp, festgesetzter Kilometerleistung, vereinbarter Laufzeit • bei Leasinglaufzeit von weniger als 3 Jahren entfällt HU und AU • kein Aufwand für Wiederverkauf • kein Gebrauchtwagenrisiko bei Vertragsform ohne Gebrauchtwagenabrechnung • bei Diebstahl oder Totalschaden wird Ihnen der Wiederbeschaffungswert ersetzt und die Restforderung getilgt
Leasingvertrag ohne Gebrauchtwagenabrechnung
– Bei vorheriger Abschätzung der Kilometerleistung Dann empfehlen wir einen Leasingvertrag ohne Gebrauchtwagenabrechnung. Sollten Sie wesentlich mehr Kilometer gefahren sein als kalkuliert, zahlen Sie einen Differenzbetrag. Sollten es weniger gewesen sein, bekommen Sie sogar noch Geld zurück. Und das Gebrauchtwagenrisiko entfällt für Sie. |
Leasingvertrag mit Gebrauchtwagenabrechnung
– Bei Nichtabschätzung der jährlichen Kilometerleistung Dann fahren Sie bei einem Vertrag mit Gebrauchtwagenabrechnung besser. Wir kalkulieren vorher den Wert Ihres Autos zum Vertragsende. Wenn Sie den Wagen zurückgeben, vergleichen wir diesen Wert mit dem tatsächlichen Verkaufserlös. Die Differenz rechnen wir gemeinsam mit Ihnen zu fairen Konditionen ab. Ihre Vorteile auf einem Blick
• finanzielle Beweglichkeit
• niedrige, konstante Raten • Zahlung erfolgt nur für die gewünschte Vertragslaufzeit • Fahrzeugausstattung und Farbe Ihrer Wahl • Fahrzeugzulassung auf Ihren Namen • Leasingzeitraum zwischen 12 und 60 Monaten • Höhe der Leasingrate in Abhängigkeit von: 1. Fahrzeugtyp 2. festgesetzter Kilometerleistung 3. vereinbarter Laufzeit • bei Leasinglaufzeit von weniger als 3 Jahren entfällt HU und AU • kein Aufwand für Wiederverkauf • kein Gebrauchtwagenrisiko bei Vertragsform ohne Gebrauchtwagenabrechnung • bei Diebstahl oder Totalschaden wird Ihnen der Wiederbeschaffungswert ersetzt und die Restforderung getilgt |




